Familienrecht Sie suchen fachkundige Beratung im Familienrecht? Sie finden hier kompetente und spezialisierte Unterstützung.
SCHEIDUNG Im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren, in dem die gesetzliche Ehe aufgelöst und der Versorgungsausgleich geregelt werden, vertreten wir Ihre Interessen von der ersten Sekunde an.
UNTERHALT Unterhaltsansprüche nach Trennung für Ehegatte und Kinder sowie Unterhalt nach der Ehescheidung sollen unverzüglich geltend gemacht und geregelt werden. Ist der Unterhalt geregelt, lassen sich die weiteren Folgesachen oft leichter erledigen. EHEVERTRAG Ein Ehevertrag ist insbesondere für Unternehmer und Freiberufler ein wichtiges Mittel zur Absicherung. Er schafft Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten - insbesondere in meist hochemotionalen Krisensituationen.
ZUGEWINN Der Zugewinnausgleich im Scheidungsfall, also der Ausgleich von ehezeitbezogenen Vermögensinteressen der Eheleute, ist oft sehr kompliziert und ohne spezialisierte Fachkenntnisse und ohne einschlägige Erfahrung kaum zu bewältigen. Wir stehen Ihnen hierfür mit Rat und Tat zur Seite. SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG Sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht können die Folgen einer Ehescheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Mit langjähriger Erfahrung und besonderer Kompetenz helfen wir Ihnen dabei, den richtigen Weg aus der Krise zu gehen.
ELTERLICHE SORGE und UMGANGSPLANUNG Auch nach Ehescheidung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder. Wir beraten Sie in enger Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Behörden, sollten besondere Regelungen erforderlich werden. ELTERNUNTERHALT Die Finanzen und Absicherungen der Eltern genügen häufig nicht, um die Pflegekosten im Alter oder bei Krankheit zu decken. In solchen Situationen kann es passieren, dass die Kinder für die Eltern eintreten und bezahlen müssen. An dieser Stelle sind möglichst frühzeitig kluge strategische Entscheidungen gefragt. EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ Nicht immer ist Zeit, das Ende eines langen, gerichtlichen Verfahrens abzuwarten. Wir bewirken für Sie einstweilige, vorläufige Regelungen im Eilverfahren. MEDIATION / SCHLICHTUNG Wenn trotz Krise die Kommunikation zwischen den Eheleuten nicht ganz abgerissen ist, helfen wir bei der Auflösung von (scheinbar) unauflösbaren Unstimmigkeiten und Problemen in Einzelgesprächen und in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten. Sprechen Sie uns darauf an, ob die Voraussetzungen für eine Mediation gegeben sind.