Mehrvergleich

Prozesskostenhilfe, Mehrvergleich

LAG Hamm, Beschluss vom 12.03.2018 - 14 Ta 668/17
Normenketten: ZPO §114 Absatz1 S. 1, § 121, § 278 Abs. 6, § 321 Abs. 2, RVG § 48 Absatz5

Amtlicher Leitsatz:
Bewilligt ein Arbeitsgericht „Prozesskostenhilfe in vollem Umfang“, ist davon der Abschluss eines Mehrvergleichs mit umfasst, wenn die Bewilligung hierfür zuvor ausdrücklich oder konkludent beantragt wurde.

Rechtsgebiete: Gerichtsverfassung und Zivilverfahren, Arbeitsrecht

vorgehend:

ArbG Bochum, Beschluss vom 27.09.2017 - 3 Ca 1228/17

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