Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss jetzt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes

Unterhaltsvorschuss-Reform 2017 tritt rückwirkend zum 1.7. in Kraft

Nach langen Beratungen wurde die Reform zum Unterhaltsvorschuss nun Gesetz.

Seit dem 01.07.2017 können Kinder nicht nur bis zur Vollendung des 12., sondern des 18. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss beantragen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erhalten.

Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes soll der wachsenden Kinderarmut gegensteuern und war schon zum Jahresanfang 2017 geplant. Der Unterhaltsvorschuss beträgt:

für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Euro
für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euro und

ab Juli 2017 für Kinder von 12- bis zur Volljährigkeit 268 Euro.

Alleinerziehende Eltern sollten sich im Zweifel beim Jugendamt oder bei einem Familienanwalt erkundigen und prüfen, ob ihre Kinder zum Kreis der Berechtigten gehören.

Johann Schneider
Rechtsanwalt

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