Unterhalt

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Wozu einen Ehevertrag?

Vor allem unverheiratetete Frauen sollten umsichtig sein und über einen Vertrag mit dem Partner nachdenken

Spätestens dann, wenn Kinder da sind und einer von beiden Partnern seine berufliche Karriere ganz oder teilweise zurückstellt, entsteht definitiv Besprechungsbedarf. Leider glauben nach wie vor viele Frauen, auch im Trennungsfall von ihrem Partner vollumfänglich und lebenslang versorgt zu werden, vor allem, wenn sie verheiratet sind. Aber Leben heißt Veränderung und die Zeiten wie auch die Gesetze ändern sich. Der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit wurde gestärkt. Das geltende Recht sieht im Grundsatz eine vollschichtige Erwerbstätigkeit auch seitens des betreuenden Elternteils -in der Praxis (immer noch) meistens der Mutter- vor, obwohl es nach wie vor nicht einfach ist für Mütter mit Kindern, nach einer Scheidung Vollzeit zu arbeiten. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich die beiden Elternteile nicht gleichermaßen der Elternverantwortung stellen. Der die Kinder überwiegend betreuende Elternteil hat daher oft eine schwerere Last zu tragen als der andere und wird dadurch in seinem beruflichen Weiterkommen oder beim Wiedereinstieg in den Beruf gebremst. Ein Vertrag kann dort weiterhelfen, wo das Gesetz für einen gerechten Ausgleich keine angemessene Individuallösung bietet.

Man sollte jedenfalls nicht darauf vertrauen, dass im Trennungsfall alles schon gut wird sowieso. Das Gegenteil ist der Regelfall. Spätestens, wenn neue Partner ins Spiel kommen, wird der sowieso schon belastete Umgang miteinander erschwert.

Wenn ein Partner etwa wegen Kinderbetreuung weniger oder gar nicht arbeitet, empfiehlt sich deshalb grundsätzlich ein Ehevertrag, in dem die Unterhaltsansprüche klar geregelt werden. Darin kann man auch festlegen, für wie lange Unterhalt gezahlt wird.

Insbesondere unverheiratete Frauen partizipieren nicht automatisch am Vermögen und auch nicht an den Rentenrechten des Partners. Auch diese Bereiche können vertraglich geregelt werden. Diese, durch das Zusammenleben entstehenden Lücken, müssen ausgeglichen werden, wenn fair miteinander umgegangen werden soll.

Doch was ist fair? Wenn einer der beiden Partner beruflich kürzer tritt, um gemeinsame Kinder zu betreuen, dann ist es fair, wenn der andere diese Lücke in der Altersvorsorge ausgleicht - zum Beispiel durch monatliche Einzahlungen in einen Sparvertrag. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Partner mit dieser Rollenverteilung (einer betreut überwiegend, der andere arbeitet) einverstanden ist oder diese sogar wünscht. An Ende sollte annähernd die gleiche Rente herauskommen, als wenn im selben Umfang weitergearbeitet worden wäre.

In der Praxis sind es meistens die Männer, die Eheverträge anregen. Frauen haben eine größere Scheu vor diesem Thema. Oder es kommen Frauen, die einen Ehevertrag vorgelegt bekommen haben und wissen wollen, was sie da eigentlich unterschreiben sollen.

Sicher macht es Sinn, in solchen Situationen über faire Regelungen zu sprechen. Dies ist oft leichter gesagt als getan. Die Beziehung wie auch die Kommunikation müssen intakt sein, um dieses Thema konfliktfrei zu meistern. Aber sicher ist auch, dass ein Gespräch über Finanzen am Anfang einer Liebe leichter fällt als dasselbe Gespräch am Ende einer Liebe.

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